Lediglich 15 der 50 größten Anbieter von Wohngebäudeversicherungen konnten in dieser Sparte in den Jahren 2013 bis 2018 einen Gewinn erzielen. Hauptgrund für das Minusgeschäft ist eine kontinuierliche Verteuerung von Leitungswasserschäden, wie sie beispielsweise nach einem Rohrbruch auftreten. Deren Durchschnittskosten legten zwischen 2011 und 2018 um über 55 Prozent (von 1.740 auf 2.704 Euro) zu, während die Schadensanzahl in etwa gleich blieb (rund 1,1 Millionen). Die daraus resultierende Schadenssumme von 2,94 Milliarden Euro machte 2018 in etwa die Hälfte aller Wohngebäude-Versicherungsleistungen aus. Unwetter fallen dagegen nur selten vergleichbar ins Gewicht – lediglich 2013 trieben sie mit den Sturmtiefs „Xavier“ und „Christian“ die Schadenskosten auf 2,34 Milliarden Euro. In den anderen Jahren schwankten diese zwischen 610 Millionen und 1,43 Milliarden Euro.
Wegen des chronischen Defizits werden wohl vielen Wohngebäudeversicherten Beitragserhöhungen ins Haus stehen, wie es sie auch in vergangenen Jahren bereits gab. Daneben fördern mehr und mehr Versicherer auch die Prävention, etwa in Form von Wassersensoren.
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Den Anstieg der Immobilienpreise in deutschen Städten konnte auch die Coronakrise bisher nicht stoppen, sondern allenfalls abschwächen. Vor allem Eigentumswohnungen verteuerten sich nicht mehr so stark, während die Kurve bei den Hauspreisen weiterhin deutlich nach oben zeigt.
Naheliegende Erklärung: Durch die Pandemie wächst das Bedürfnis nach Abgrenzung und Distanz, das in einem Einfamilienhaus einfach besser befriedigt werden kann als in einer Wohnung, deren Treppenhaus, Mülltonnen, Haustür etc. mit den Nachbarn geteilt werden.
Das schlägt sich auch in den Summen nieder, die Immobilienkäufer und Häuslebauer aufnehmen müssen. 334.000 Euro betrug das durchschnittliche Immobiliendarlehen deutschlandweit im Mai dieses Jahres. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das ein Plus von mehr als 13 Prozent. Auch die Anschlussfinanzierungssumme legte im Durchschnitt zu, von 162.000 auf 171.000 Euro und damit um 5,6 Prozent. Die Zinsbindungsdauer ist mit 14 bzw. (bei Anschlussfinanzierung) 13 Jahren nach wie vor hoch – den niedrigen Zinsen sei Dank.
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Psychische Leiden sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit (BU). Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geht fast jeder dritte Fall (29 Prozent) auf seelische Erkrankungen zurück. Tendenz: steigend, wie sich auch an den psychisch bedingten Fehlzeiten ablesen lässt, die sich zwischen 2006 und 2018 fast verdoppelt haben.
Um diesem unseligen Trend entgegenzuwirken, nehmen mehr und mehr Versicherer auch die Vorbeugung in den Fokus. Und zwar nicht nur Kranken-, sondern auch Berufsunfähigkeitsversicherer. Die neueste Entwicklung am Markt: BU-Policen, die den Versicherten Zugang oder Zuschüsse zu psychologischen Präventionsmaßnahmen gewähren. Das Spektrum reicht von Mental-Coach über Anti-Stress-App bis hin zu Online-Psychotherapie. Fruchtet eine solche Maßnahme, resultiert daraus eine Win-win-Situation – die Versicherten bleiben gesund, der Versicherer spart die Kosten für eine BU-Rente. Experten betonen allerdings, dass für die Tarifauswahl andere Leistungsmerkmale wichtiger sind. Eine fundierte Beratung ist daher vor dem Vertragsschluss unabdingbar.
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In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.
Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung.
Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent.
Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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